Planfeststellungsverfahren
Bevor die endgültige Genehmigung eines Leitungsbauvorhabens erfolgen kann, ist gemäß Energiewirtschaftsgesetz die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (PFV) notwendig.
Das PFV sieht eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Im abschließenden Planfeststellungsbeschluss wird der Sachverhalt als Ganzes bewertet und die Argumente gegeneinander abgewogen. Nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses, der den Trassenverlauf und die Maststandorte im Detail festlegt, kann mit dem Leitungsbau begonnen werden.
Ablauf
Die Planunterlagen werden zunächst in den Gemeinden, auf die sich der Leitungsbau auswirkt, öffentlich ausgelegt. Die Bürger haben dann die Möglichkeit eine schriftliche Stellungnahme bei den zuständigen Ämtern und Gemeinden einzureichen. Bei einem Erörterungstermin werden die vorgetragenen Anregungen und Bedenken von der Anhörungsbehörde mit den beteiligten Behörden, der Öffentlichkeit und transpower als Projektträger diskutiert. Auf diese Weise soll der bestmögliche Ausgleich zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Verfahrensträgers sichergestellt werden. Zum Abschluss erfolgt durch die Genehmigungsbehörde der Planfeststellungsbeschluss, die eigentliche Genehmigung des Projekts.

