Raumordnungsverfahren
Für den Bau neuer Freileitungen ist in der Regel als erster Schritt ein Raumordnungsverfahren (ROV) vorgesehen. Ziel des ROV ist es, einen Vorschlag für einen Trassenkorridor zu erarbeiten, in dem die Stromleitung verlaufen sollte. Auf dieser Grundlage wird im anschließenden Planfeststellungsverfahren der genaue Leitungsverlauf festgelegt.
Das ROV dient der Abstimmung öffentlicher Belange. Die Träger öffentlicher Belange haben deshalb die Möglichkeit Stellungnahmen zum Projekt einzureichen. Diese werden dann bei einem abschließenden Erörterungstermin diskutiert.
Zum Abschluss des ROV empfiehlt die Genehmigungsbehörde mit der landesplanerischen Beurteilung einen Korridor für die Feintrassierung. Es wird der Trassenkorridor bewertet, der am ehesten raumordnerischen Kriterien gerecht wird und die geringsten Auswirkungen auf Mensch und Natur hat.

