Überblick

Die öffentliche Genehmigung eines Leitungsbauvorhabens erfolgt in der Regel in zwei Schritten.

 

Zunächst wird im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens geprüft, welcher Trassenkorridor die umweltverträglichste und landesplanerisch vernünftigste Lösung für einen Neubau darstellen würde. Für die Leitungen Wilhelmshaven - Conneforde und Stade - Dollern hat dieser Schritt im Abstimmungsprozess und Anhörungsverfahren für die Novellierung des Niedersächsischen Landesraumordnungsprogramms stattgefunden.

 

Im sich anschließenden Planfeststellungsverfahren werden die Anregungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - vor allem Gemeinden und Landkreise - und der Bürger geprüft. Am Ende steht der Planfeststellungsbeschluss, der die genaue Trassenführung festlegt.

 

Bei Projekten, die in einer schon bestehenden Trasse geplant werden, wie bei dem Ersatzneubau Hamburg/Nord - Dollern, kann die Genehmigungsbehörde auf ein vorgeschaltetes Raumordnungsverfahren verzichten.

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