Grenzwerte

Zum Schutze der Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen Risiken wurden vom Gesetzgeber Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder festgelegt. Diese beruhen auf dem heutigen Kenntnisstand der Wissenschaft. Als Grenzwerte zum Schutze des Menschen vor Niederfrequenzanlagen wie Höchstspannungsleitungen gelten laut 26. Bundesimmissionsschutzverordnung für die magnetische Flussdichte 100 Mikro-Tesla und für die elektrische Feldstärke 5 kV/m. Laut Bundesamt für Strahlenschutz ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand bei Einhaltung dieser Grenzwerte der Gesundheitsschutz der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet. Diese Werte werden bei dem Betrieb einer Freileitung durch transpower selbstverständlich eingehalten bzw. deutlich unterschritten.

Top
© transpower stromübertragungs gmbh 2010
Disclaimer Datenschutz Impressum Sitemap